Die Bürgerbegegnungsstätte

Buchungsmöglichkeit über die Stadt Barmstedt

Den Angaben der Stadt Barmstedt zufolge steht das "Humburg-Haus" nach der aktuell gültigen Benutzungs- und Entgeltordnung den

  • ortsansässigen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen,
  • ortsansässigen Bürgern und überörtlichen kulturellen Veranstaltern zur Durchführung von
    • kulturellen, gemeinnützigen und sonstigen Veranstaltungen (Einzel- oder regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen) und von
    • Familienfeiern

zur Verfügung.

Die Benutzungsordnung sowie nähere Hinweise zur Buchungsmöglichkeit über die Stadt Barmstedt finden Sie bitte hier.