Die Bürgerbegegnungsstätte
Buchungsmöglichkeit über die Stadt Barmstedt
Den Angaben der Stadt Barmstedt zufolge steht das "Humburg-Haus" nach der einschlägigen Benutzungs- und Entgeltordnung den
- ortsansässigen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen,
- ortsansässigen Bürgern und überörtlichen kulturellen Veranstaltern zur Durchführung von
- kulturellen, gemeinnützigen und sonstigen Veranstaltungen (Einzel- oder regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen) und von
- Familienfeiern
zur Verfügung.
Als Familienfeiern im Sinne der Benutzungsordnung gelten
- Taufen, Konfirmationen, Geburtstage (ab dem 50. jeder weitere Geburtstag),
- Hochzeiten und Ehejubiläen (25., 40., 50. und 60. und darüber hinausgehende Ehejubiläen).
Als sonstige Veranstaltungen im Sinne der Benutzungsordnung gelten Dienst- und Geschäftsjubiläen (25., 30., 35., 40. Dienst- und Geschäftsjubiläen und darüber hinaus alle 5 Jahre).
Die Benutzungs- und Entgeltordnung sowie nähere Hinweise zur Buchungsmöglichkeit über die Stadt Barmstedt finden Sie bitte hier.