Die Bürgerbegegnungsstätte
Buchungsmöglichkeit über die Stadt Barmstedt
Den Angaben der Stadt Barmstedt zufolge steht das "Humburg-Haus" nach der aktuell gültigen Benutzungs- und Entgeltordnung den
- ortsansässigen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen,
- ortsansässigen Bürgern und überörtlichen kulturellen Veranstaltern zur Durchführung von
- kulturellen, gemeinnützigen und sonstigen Veranstaltungen (Einzel- oder regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen) und von
- Familienfeiern
zur Verfügung.
Die Benutzungsordnung sowie nähere Hinweise zur Buchungsmöglichkeit über die Stadt Barmstedt finden Sie bitte hier.