Die Bürgerbegegnungsstätte

Buchungsmöglichkeit über die Stadt Barmstedt

Den Angaben der Stadt Barmstedt zufolge steht das "Humburg-Haus" nach der einschlägigen Benutzungs- und Entgeltordnung den

  • ortsansässigen Vereinen, Verbänden und Gruppierungen,
  • ortsansässigen Bürgern und überörtlichen kulturellen Veranstaltern zur Durchführung von
    • kulturellen, gemeinnützigen und sonstigen Veranstaltungen (Einzel- oder regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen) und von
    • Familienfeiern

zur Verfügung.

Als Familienfeiern im Sinne der Benutzungsordnung gelten

  • Taufen, Konfirmationen, Geburtstage (ab dem 50. jeder weitere Geburtstag),
  • Ehejubiläen (25., 40., 50. und 60. Ehejubiläen und darüber hinausgehende Ehejubiläen).

Als sonstige Veranstaltungen im Sinne der Benutzungsordnung gelten Dienst- und Geschäftsjubiläen (25., 30., 35., 40. Dienst- und Geschäftsjubiläen und darüber hinaus alle 5 Jahre).

Die Benutzungs- und Entgeltordnung sowie nähere Hinweise zur Buchungsmöglichkeit über die Stadt Barmstedt finden Sie bitte hier.